LEITFADEN KINDER- UND JUGENDSCHUTZ
VERTRAUENSPERSON BEI FRAGEN ODER ANLIEGEN
Daniel Antonius
0341 / 4922136
kindersport@sglvb.de
1. BETREUUNGSSITUATION BEI TRAINING/ AUSBILDUNG/ VEREINSMASSNAHMEN
Beim Training, der Ausbildung und allen weiteren Maßnahmen des Vereins sollten immer 2 Betreuer anwesend sein. Vereinsmaßnahmen, bei denen nur eine betreuende Person anwesend ist, sollten vermieden werden. Sollten zwei Betreuende nicht zur Verfügung stehen, so ist die Anwesenheit beispielsweise eines Elternteils oder eines weiteren Erwachsenen Sportlers (evtl. einer anderen Trainingsgruppe) anzustreben. Im absoluten Ausnahmefall sollte insofern Transparenz über Ort und Zeit der Maßnahme hergestellt werden, dass für Dritte jederzeit Zugang zur Maßnahme möglich ist. Eltern sind in diesem Fall schriftlich über die Situation informiert werden.
2. DUSCHEN VOR UND NACH MASSNAHMEN
Das getrennte Duschen verschiedener Geschlechter ist sicherzustellen. Ebenso das getrennte Duschen von Betreuerenden und Kindern bzw. Jugendlichen. Abweichungen hiervon sind nur dann akzeptabel, wenn sichergestellt ist, dass zwei Erwachsene (2 Betreuende, Dritte aus anderen Trainingsgruppen etc.) zeitgleich in der Dusche zugegen sind und bedarf der Information und Zustimmung der Eltern.
3. UMKLEIDESITUATIONEN
Bei allen Aktivitäten in Sport- oder Schwimmhallen sind geschlechtergetrennte Umkleidemöglichkeiten zu nutzen. Sollte das Betreten der Umkleidekabine notwendig sein, ist dies nur nach vorheriger Ankündigung (Anklopfen und Abwarten der Erlaubnis des Eintretens) statthaft.
Hilfestellungen beim Umkleiden sollten nach Möglichkeit durch die Eltern erfolgen oder schriftlich durch die Eltern autorisiert werden. Hilfestellung, welche nicht durch Eltern erfolgt, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Sportlers. In solchen Situationen sollten zwei Betreuende oder mindestens zusätzlich zum Betreuenden eine weitere erwachsene Person anwesend sein.
Hilfestellungen beim Umkleiden sollten nach Möglichkeit durch die Eltern erfolgen oder schriftlich durch die Eltern autorisiert werden. Hilfestellung, welche nicht durch Eltern erfolgt, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Sportlers. In solchen Situationen sollten zwei Betreuende oder mindestens zusätzlich zum Betreuenden eine weitere erwachsene Person anwesend sein.
4. KÖRPERLICHE KONTAKTE
Körperliche Kontakte sind bei Training und Ausbildung nicht zu vermeiden, sind aber auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Jeder körperliche Kontakt, soweit vorhersehbar, ist im Vorhinein mit dem Sportler bzw. der Sportlerin ausführlich zu besprechen, insbesondere, wenn er das erste Mal erfolgt (Stelle, Art und Zweck des Körperkontakts). Körperkontakte, welche in Notsituationen erfolgen, bedürfen einer ausführlichen Auswertung (Reflexion beider Beteiligten) am Ende der Maßnahme. Körperkontakte (z.B. Trost, Gratulationen, Ermunterung etc.), die nicht in direktem Zusammenhang mit Techniktraining oder Ausbildungsinhalten stehen, müssen vom Sportler bzw. von der Sportlerin gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
5. VERHALTENSREGELN FÜR DEN UMGANG MIT KINDERN UND JUGENDLICHEN
Grundsätzlich wird niemand zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
In der Umgangssprache wird auf sexistische, diskriminierende und gewalttätige Äußerungen sowie Bodyshaming verzichtet.
Die Reaktion des Gegenübers auf körperliche Kontakte sowie verbale Äußerungen wird geachtet und respektiert.
In der Umgangssprache wird auf sexistische, diskriminierende und gewalttätige Äußerungen sowie Bodyshaming verzichtet.
Die Reaktion des Gegenübers auf körperliche Kontakte sowie verbale Äußerungen wird geachtet und respektiert.
6. ÜBERNACHTUNGSSITUATIONEN
Es wird nicht allein mit Kindern und Jugendlichen übernachtet. Bei jeder notwendigen Übernachtung haben zwei Betreuende anwesend zu sein. Sollten geschlechtergemischte Gruppen übernachten, wird die Gruppe von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Person betreut. Kinder/Jugendliche und Betreuende müssen in getrennten Schlafstätten übernachten. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Eltern der Nachwuchssportler im Vorfeld informiert werden.
7. KINDER/JUGENDLICHE IM PRIVATBEREICH VON BETREUERN
Es ist nicht statthaft, Kinder und Jugendliche in den Privatbereich (Wohnung, Haus, Garten, Hütte, Zelt usw.) von Betreuenden mitzunehmen. In jedem Fall ist das ausdrückliche Einverständnis der Eltern des Kindes/Jugendlichen einzuholen, sollten sich solche Situationen nicht vermeiden lassen. Zudem ist zwingend darauf zu achten, dass ein zweiter Erwachsener im Privatbereich zugegen ist.
8. DISTANZ WAHREN
Privatgeschenke (Anerkennung nach Erfolgen, besonderen Leistungen) an Kinder/Jugendliche sind zu vermeiden. Es bedarf mindestens der Abstimmung mit einem/einer weiteren Funktionsträger/Funktionsträgerin der Sportgemeinschaft LVB e.V.
Gemeinsame „Geheimnisse“ von Betreuenden mit den Kindern und Jugendlichen sind ein absolutes Tabu. Jegliche Kommunikation hat transparent und so zu erfolgen, dass Dritte die Möglichkeit haben, davon zu erfahren.
Gemeinsame „Geheimnisse“ von Betreuenden mit den Kindern und Jugendlichen sind ein absolutes Tabu. Jegliche Kommunikation hat transparent und so zu erfolgen, dass Dritte die Möglichkeit haben, davon zu erfahren.
9. TRANSPARENZ IM HANDELN
Zu jeglichen Maßnahmen muss der Zugang für Dritte möglich sein. Eltern sind über einzelne Maßnahmen (Ort, Zeit, Ablauf) zu informieren.
Sollte von den Empfehlungen dieses Konzeptes abgewichen werden, ist dies im Einzelfall zu begründen und muss mit mindestens einem/einer weiteren Verantwortlichen des Verbandes/Vereins abgestimmt sein.
Sollte von den Empfehlungen dieses Konzeptes abgewichen werden, ist dies im Einzelfall zu begründen und muss mit mindestens einem/einer weiteren Verantwortlichen des Verbandes/Vereins abgestimmt sein.
10. FAHRTEN MIT DEM VEREINSBUS UND PKW´ S
Die Mitnahme von einzelnen Kindern und Jugendlichen ist zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, so ist die Mitnahme zwingend mit den Eltern abzustimmen. Es wird empfohlen, Sammelpunkte mit den Eltern zu vereinbaren.